Was ist ein Wahlarzt/eine Wahlärztin?

In Österreich hat ein Wahlarzt/eine Wahlärztin keinen Kassenvertrag mit einer bestimmten Krankenkasse, sondern wird vom Patienten/von der Patientin frei gewählt und vorerst privat bezahlt. Die Abrechnung der medizinischen Leistung erfolgt nach Einreichen der Honorarnote bei der jeweiligen Kasse. Das Einreichen der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse wird gerne von uns übernommen. Je nach Versicherung werden 25-45% der Untersuchungskosten rückerstattet, bei privaten Zusatzversicherungen bis zu 100%.

  • Die Terminvergabe ist flexibler, auch kurzfristige Termine, Nachmittags- und Abendordination wird angeboten.
  • Die Wartezeiten vor der Untersuchung sind in der Regel kurz.
  • Es besteht vor der medizinischen Untersuchung ausreichend Zeit für ein ausführliches Gespräch mit der Ärztin, im Durchschnitt stehen ca. 30-40 Min. pro Patientin zur Verfügung. Die angebotene medizinische Leistung und Beratung umfasst schulmedizinische Versorgung auf höchstem Niveau.
  • SpezialistInnen arbeiten in Netzwerken zusammen und vermitteln bei Bedarf andere Fachkräfte zum Wohle der einzelnen Frau.
  • Angenehmes Klima in den Räumlichkeiten der Praxis und freundliche Assistentinnen tragen zum Wohl der Patientinnen bei.